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„Alte Schule“: Rat bleibt bei seinem Beschluss
Am gestrigen Donnerstagabend hatte der Rat der Stadt über die Beanstandung des Beschlusses aus seiner Sitzung vor den Sommerferien, das Gebäude der „Alten Schule“ weiter zu vermieten, zu entscheiden. Die Abstimmung im nicht-öffentlichen Sitzungsteil endete mit Stimmengleichheit, so dass der Empfehlung der Verwaltung, den Beschluss aufzuheben, nicht mehrheitlich gefolgt wurde. Über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses entscheidet nun die Aufsichtsbehörde, der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Zankapfel „Alte Schule“
Die Stadt Herdecke benötigt das 272 qm große Gebäude am Ahlenberg für die Unterbringung von Flüchtlingen. Deshalb wurde der Mietvertrag im Februar dieses Jahres zum 30. November 2016 gekündigt. Mit einer knappen Stimmenmehrheit hat der Rat der Stadt am 30. Juni 2016 beschlossen, das Gebäude der „Alten Schule“ weiter den Mietern zur Verfügung stellen zu wollen. Bereits vor der Abstimmung machte die Verwaltung deutlich, dass dieser Beschluss in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig sei. Gemäß § 53 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW hat der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin einen Beschluss des Rates zu beanstanden, wenn er gegen geltendes Recht verstößt. Auf Grund der erheblichen rechtlichen Bedenken hat Dr. Katja Strauss-Köster den Ratsbeschluss beanstandet und die Gründe dafür dem Rat ausführlich dargelegt. Im Falle einer Beanstandung hat sodann zunächst der Rat der Stadt die Möglichkeit, seinen Beschluss aufzuheben. Tut er dies nicht, entscheidet die Aufsichtsbehörde über die Rechtmäßigkeit.
Symbolfoto / Archiv