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Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel

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Die bundesweit grassierende Vogelgrippe sowie der bei einer tot aufgefundenen Ente in Hagen festgestellte Virus H5N8 hat nun auch Folgen für alle Geflügelhalter in Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Herdecke und Wetter. Diese Städte werden vom Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises ab sofort als Risikogebiete eingestuft.

Folge: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse sind in geschlossenen Ställen zu halten. Alternativ können sie in Volieren untergebracht sein, die so gesichert sind, dass von oben keine Einträge von Vogelkot möglich sind und Wildvögel nicht eindringen können.

Grundlage der Bewertung ist für Breckerfeld die Dichte von Geflügel, die mehr als 1.000 Tiere pro Quadratkilometer beträgt. Für die übrigen vier Städte ist es die Nähe zu Hagen. „Unsere Aufgabe ist es, so weit wie möglich dem aktuell hohen Risiko vorzubeugen, dass infizierte Wildvögel die Krankheit in Privathaltungen und Geflügelhaltende Betriebe eintragen. Hier ist das so genannte Aufstallen der Tiere am wirkungsvollsten“, begründet Amtstierarzt Dr. Peter Richter die Entscheidung.

Für Herdecke hatte das Veterinäramt nach dem positiven Befund der Hagener Ente bereits am Wochenende einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. „Der Radius von einem Kilometer um die Fundstelle gilt als Sperrbezirk, der Radius von drei Kilometern als Beobachtungsgebiet“, erläutert Richter.

Die rund 10 Halter, die 260 Tiere haben, wurden vom Veterinäramt umfassend über die damit verbundenen Auflagen informiert. Dazu zählen neben dem Aufstallungsgebot auch ein Transportverbot sowie Vorgaben für das Betreten der Ställe. „Erfreulicherweise ist die Zahl der Halter und die Zahl der Tiere sehr überschaubar. Zudem befindet sich kein Stall im Sperrbezirk, alle liegen im Beobachtungsgebiet“, so Richter. Hunde- und Katzenbesitzer, die in Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet unterwegs sind, macht er auf die Auflage aufmerksam, die Tiere nicht freilaufen zu lassen.

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Wichtig ist dem Amtstierarzt auch der Hinweis auf eine Verordnung, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht hat und die folglich bundesweit gilt. Zielgruppe sind Halter von Geflügelbeständen mit weniger als 1.000 Tieren. Sie müssen jetzt auch wie die Halter größerer Bestände unter anderen ein Bestandsregister führen und die Ställe gegen unbefugtes Betreten sichern, Schutzkleidung benutzen und anschließend desinfizieren oder entsorgen sowie Einrichtungen zum Händewaschen und  zur Desinfektion der Schuhe vorhalten.

Bei aller Achtsamkeit und mit Blick auf alle Vorsichtsmaßnahmen unterstreicht Dr. Richter aber auch: „Alle Bürger sollten Ruhe bewahren. Für Menschen ist das Virus nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gefährlich. Im Fokus stehen vielmehr die Risiken, dass Geflügelhalter ihren Bestand verlieren und finanzielle Schäden für die gesamte Geflügelwirtschaft.“

Stichwort Verbreitung der Vogelgrippe

Seit dem 8. November wurde in verschiedenen Bundesländern bei mehr als 100 Wildvögeln der hochansteckende Vogelgrippe Subtyp H5N8 nachgewiesen. Auch vier Hausgeflügelbestände in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein waren betroffen. Erste Fälle aus Nordrhein-Westfalen waren aus dem Kreis Wesel sowie Hagen gemeldet worden.

 

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Symbolfoto / Archiv