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Geflügelpest: Zweiter Fall im EN-Kreis – diesmal in Wetter

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Das Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises meldet einen zweiten Fall von H5N8, von dem er betroffen ist. Bei der am Harkortsee in Wetter am Strandweg tot aufgefundenen Wildente wurde das hochanansteckende Virus dieses Typs nachgewiesen.

Dies hat auch Folgen für ein Beobachtungsgebiet, das vor einer Woche nach dem ersten H5N8 Fund in Hagen für Bereichen von Herdecke gebildet worden war. „Aufgrund von räumlichen Überschneidungen mit dem neuen Fall haben wir dieses Gebiet ausgeweitet und ein gemeinsames Beobachtungsgebiet für beide Fälle gebildet. In diesem liegen zwei Sperrbezirke mit einem Radius von jeweils einen Kilometer“, erläutert Dr. Peter Richter, Amtstierarzt des Ennepe-Ruhr-Kreises. Alle Gebiete werden mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet. Wichtigste Regel für alle Halter im Beobachtungsgebiet: Mindestens für die nächsten 21 Tage gilt ein Transportverbot.

Dr. Richter geht für die nächten Wochen davon aus, dass mit weiteren H5N8 Nachweisen bei Wildvögeln zu rechnen ist. „Hauptziel“, so der Veterinär, „bleibt es, das Einschleppungsrisiko in Hausgeflügelbeständen so gering wie möglch zu halten.“ Daher hatte das Veterinäramt die Stallplficht bereits Ende der Woche auf den gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis ausgeweitet.

Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen daher aus den Ausläufen genomen werden. „Alternativ zum geschlossenen Stall“, so der Hinweis des Veterinäramtes, „können sie in Volieren untergebracht werden. Diese müssen aber so gesichert sein, dass von oben keine Einträge von Vogelkot möglich sind und Wildvögel nicht eindringen können.

Er setzt auf Verständnis für alle mit den Auflagen verbundenen Unannehmlichkeiten. Sie sind aufgrund der Seuchenlage nötig, schützen die Tiere und bewahren gewerbliche Betriebe vor erheblichen wirtschaftlichen Verlusten.

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Drei Dinge sollten Geflügelhalter beachten. Alle, die ihre Tiere bislang nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet haben, werden aufgefordert, diese unverzüglich beim Veterinäramt nachzuholen. Aufgrund der allgemeinen Seuchenlage sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art in ganz Nordrhein-Westfalen verboten.

Zum dritten sollten sie die Hygieneregeln besonders sorgfältig beachten. „Das bedeutet“, erläutert Dr. Richter, „die Ställe sollten nur mit eigener Schutzkleidung betreten werden, Besucherkontakt gilt es ganz zu vermeiden oder auf das unerlässliche Maß zu beschränken.“

Sein abschließender Hinweis an alle, die kein Geflügel halten: Nach allen derzeit bekannten wissenschaftlichen Erkenntnissen ist das Virus für Menschen nicht gefährlich. Weltweit sind keine Erkrankungsfälle bekannt.

 

Symbolfoto / Archiv

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