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Weihnachtsfrieden – eine schöne Geste in dieser Zeit

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In Zeiten, in denen Verrückte scheinbar die ganze Welt anzünden wollen, ist es schön zu sehen, dass es auch noch kleine Gesten der Menschlichkeit gibt. Einige davon werden in den nächsten Tagen zum Thema machen. Heute geht’s um den Weihnachtsfrieden, eine nette Geste von Behörden und Unternehmen.

Etwa eine Woche vor Weihnachten und in den Tagen bis Neujahr geht es sogar bei Behörden etwas sinnlicher zu. Da wo es möglich ist, wird jetzt auch mal ein Auge zugedrückt und mancher böser Brief bleibt bis zum Jahresanfang liegen. Diese Tradition wird auch in Herdecke praktiziert, bestätigte uns ein Sprecher der Verwaltung. In der Woche vor Weihnachten und den Tagen danach würde man auf den Versand von Mahnungen verzichten und auch die Vollstreckungsbeamten würden, wenn möglich, Pfändungen verschieben. Falschparker würden aber auch rund um Weihnachten verwarnt, hieß es weiter. Die Post dazu käme dann aber erst im neuen Jahr.

Die Kreisverwaltung verzichtet in der Zeit zwischen dem 22. Dezember und dem 3. Januar auf Pfändungen. Raser und Autofahrer, die ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, bekommen auch rund um Weihnachten Post – und unter Umständen Besuch von der Verwaltung, sagte uns ein Sprecher.

Energieversorger verzichten in der Weihnachtszeit in der Regel darauf, Menschen die ihre Rechnungen nicht zahlen können, auch noch im Kalten sitzen zu lassen. Deshalb werden Sperrungen von Strom und Gaslieferungen bei den meisten Unternehmen in das neue Jahr verschoben. Das in Herdecke zuständige Versorgungsunternehmen DSW21 sagte uns, man würde in der Zeit zwischen dem 19. Dezember und 8. Januar auf Sperrungen verzichten.

Die Finanzbehörden – sonst eher gründlich bei der Arbeit – drücken zu Weihnachten auch mal ein Auge zu und verzichten in der Zeit zwischen dem 19. und 31. Dezember auf böse Briefe und Pfändungen.

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Die Gerichte könnten keine Weihnachtspause machen, erklärte uns der Präsident des Hagener Landgerichts, das auch für das Wettersche Amtsgericht zuständig ist. In rechtlichen Angelegenheiten gebe es eben viele Fristen zu beachten. Deshalb könne man die Post nicht einfach zwei Wochen liegen lassen. Gerade in Familiensachen seien nicht selten Entscheidungen zu treffen, die Weihnachten betreffen. Also zum Beispiel dann, wenn es um den Aufenthaltsort eines Kindes zu den Feiertagen gehe. Grundsätzlich würde man aber versuchen, Kinder vor den Feiertagen nicht mit Verhandlungsterminen zu belasten.
Die Gerichtsvollzieher, die ja von Berufs wegen manchmal unangenehme Nachrichten zu überbringen hätten, würden ebenfalls nicht vom Chef in den Weihnachtsurlaub geschickt. Viele dieser Außendienstler würden aber traditionell in der Weihnachtszeit Urlaub machen, hieß es.
Auch Straftäter könnten für einige Tage von unangenehmer Post verschont bleiben. So würden einige Gerichte auf die Zustellung sogenannter Strafbefehle in der Woche vor Weihnachten verzichten. Auch neue Prozesse würden aus organisatorischen Gründen nicht kurz vor Weihnachten begonnen.

Vielleicht schließen wir alle uns diesen Beispielen an und sind ab sofort etwas netter zu unseren Mitmenschen. Wir als Redaktion machen auf jeden Fall mit: Bis ins nächste Jahr werden wir nicht mehr über schwindelige Politiker meckern und über die Feiertage sogar ganz auf schlechte Nachrichten verzichten, versprochen! 😉

 

Symbolfoto / Archiv

 

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