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„Alte Schule“: Neuer Ratsbeschluss – laut Verwaltung rechtswidrig
Der Rat der Stadt hat am gestrigen Donnerstagabend, den 30. März 2017, einstimmig seinen Beschluss aus Dezember vergangenen Jahres aufgehoben und ist damit der Empfehlung der Verwaltung, die den Beschluss beanstandet hatte, gefolgt.
Auf Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen stand ein weiterer Punkt zur „Alten Schule“ auf der Tagesordnung des nicht-öffentlichen Sitzungsteils. Der in der Sitzung formulierte und mit Stimmenmehrheit verabschiedete Antrag sieht vor, dass die Bürgermeisterin Gespräche mit den Eheleuten Kouldakidou/Tsentemeidis mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung führen soll. Gleichzeitig möchten die Antragssteller, dass der Rat der Stadt in Zukunft bei allen Entscheidungen zur weiteren Nutzung des Gebäudes beteiligt wird. Da der zweite Teil dieses Beschlusses nach Rechtsauffassung der Verwaltung gegen geltendes Recht verstößt, ist die Bürgermeisterin verpflichtet, diesen erneut zu beanstanden.
Chronologie einer scheinbar endlosen Geschichte
Die Stadt Herdecke möchte das 272 qm große Gebäude am Ahlenberg für die Unterbringung von Flüchtlingen. Deshalb wurde der Mietvertrag bereits im Februar 2016 zum 30. November 2016 gekündigt. Die Kommunalaufsicht hat bereits einen Beschluss des Rates nach Beanstandung durch die Bürgermeisterin aufgehoben, da er rechtswidrig war. Nun hat der Rat seinen neuerlichen Beschluss aus Dezember 2016 nach Beanstandung selbst aufgehoben. Gleichzeitig jedoch einen neuerlichen Beschluss gefasst, der nach Auffassung der Verwaltung ebenso nicht mit geltendem Recht in Einklang zu bringen ist.
Von den aktuell zur Verfügung stehenden 495 Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen werden laut Verwaltung zu Beginn des Jahres 2018 alleine 300 Plätze verloren gehen. Nch dieser Rechnung würde sich in weniger als zwölf Monaten das Platzangebot im Stadtgebiet auf nur noch 195 reduzieren. Ungefähr 110 Flüchtlinge seien in Wohnungen und Containern untergebracht, die von der Stadt nur befristet angemietet habe. Somit sei der Bedarf an Unterbringung in eigenen städtischen Gebäuden selbst dann zwingend gegeben, wenn kaum neue Flüchtlinge in Herdecke ankommen würden. Hiervon sei insbesondere auf Grund der weltpolitischen Lage kaum auszugehen, hieß es.
Symbolfoto / Archiv