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Bezirksregierung genehmigt Stromleitung über Herdecke

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Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Plan für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Dortmund-Kruckel nach Hagen-Garenfeld planfestgestellt. Damit ist der nördlichste Abschnitt der Höchstspannungsfreileitung von Dortmund bis Dauersberg in Rheinland-Pfalz genehmigt.

In dem öffentlichen Planfeststellungsverfahren wurde die beantragte Neubauleitung der Vorhabenträgerin Amprion GmbH in dem vorhandenen Trassenkorridor als die – nach Auffassung der Behörde – „insgesamt schonendste Lösung für Menschen und Umwelt“ mit dem aktuellen Beschluss vom 26. Juli 2018 festgestellt.

Die Streckenverbindung Kruckel-Dauersberg als 380-kV-Höchstspannungsfreileitung ist im Bundesbedarfsplan als sogenanntes Startnetz zum beschleunigten Ausbau der Höchstspannungsnetze sowie im Energieleitungsausbaugesetz als Vorhaben Nr. 19 ausgewiesen. Damit wurde der vordringliche Bedarf für diese Strecke gesetzlich festgestellt.

Sie wird zum einen die Energie aus den Kraftwerken aus dem östlichen Ruhrgebiet in Richtung Süden weitertransportieren und zum anderen den Weitertransport von Windenergie gewährleisten. Damit soll sie dem Entstehen von Netzengpässen im süddeutschen Netzgebiet entgegenwirken. Sie dient insbesondere auch der langfristigen Sicherstellung der Stromversorgung im Großraum Dortmund und Hagen.

Für das Gesamtvorhaben Kruckel-Dauersberg von Dortmund bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 2011 ein Raumordnungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und mit einer raumordnerischen Beurteilung vom 19.10.2011 abgeschlossen.

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Die im Planfeststellungsverfahren vorgenommene Detailprüfung im Hinblick auf die Auswirkungen des Vorhabens auf alle betroffenen Schutzgüter führte zu dem Ergebnis, dass die raumordnerische Beurteilung im Hinblick auf die Vorzugstrasse bestätigt wurde.

Das Planfeststellungsverfahren für den Streckenabschnitt ist auf Antrag der Amprion GmbH im Juni 2015 eingeleitet worden. Der Erörterungstermin mit den Betroffenen und Verfahrensbeteiligten fand am 21. und 22.03.2017 im Saalbau Witten statt.

Für den nun festgestellten Planabschnitt hatte sich die Bezirksregierung mit rund 950 Einwendungen auseinanderzusetzen. Die Vielzahl der Einwendungen bezog sich vor allem auf die Trassenalternative entlang der A 45/A1 und auf die vertretbaren Immissionen durch elektrische und magnetische Felder.

In dem Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung sind mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Verbänden alle Einwendungen, Stellungnahmen und Anregungen sorgfältig geprüft und abgewogen worden.

Der Planfeststellungsbeschluss ist ab sofort auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg einsehbar.

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Die Planunterlagen werden nach öffentlicher Bekanntmachung in den von der Leitungstrasse berührten Städten Dortmund, Witten, Herdecke und Hagen im September 2018, nach der Ferienzeit, öffentlich ausgelegt.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss können Gegner der Planung nun innerhalb von vier Wochen Klage beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.

 

Bild: Verlauf der Trasse in Herdecke

 

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