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Kröten wandern noch – bis Mitte April
Damit Kröte, Salamander & Co. ihre alljährliche Wanderung mit dem Ziel der Arterhaltung möglichst sicher antreten können, wurden einige Schutzmaßnahmen im Herdecker Stadtgebiet getroffen. Fachleute des ehrenamtlichen Naturschutzes betreuen den Krötenschutzzaun an der Ender Talstraße und dokumentieren die Wanderung. Gemeinsam mit der Stadtverwaltung schätzen sie ab, wann die die Straßensperrungen aufgehoben werden können.
2018 lag die Sperrungszeit knapp unter vier Wochen. Es gab jedoch durchaus schon Jahre mit bis zu sechs Wochen Sperrung. Da die Laichwanderung stark witterungsabhängig ist, lagen die Sperrungen und sonstigen Maßnahmen in den letzten Jahren zwischen drei und sechs Wochen, in der Regel bis Mitte April. „Es ist uns ein großes Anliegen, die Sperrungen auf die Hauptwanderzeit zu beschränken. Da diese jedes Jahr unterschiedlich ausfällt, ist es nicht ganz einfach, diesen Zeitpunkt genau zu treffen. Wir werden auch 2019 die Sperrung wieder so kurz wie möglich halten“, so Michael Rösner, zuständig für Umwelt und Freianlagen bei der Stadt Herdecke.
Laut BUND fallen die Sperrungen in Herdecke deutlich kürzer aus im Vergleich zu anderen Städten, wo Zäune sehr viel früher im Jahr aufgebaut werden und damit mehrere Wochen länger stehen. Speziell in den Anfangs- und Endphasen der Wanderung (wenn nur sporadisch wenige Tiere pro Nacht wandern) erfolgen keine Sperrungen. Die Zeiten der Massenwanderung sind dennoch ausreichend abgedeckt, was für die langfristige Populationserhaltung (Artenschutz) maßgeblich ist.
Der Zaun an der Ender Talstraße wurde dieses Jahr rechtzeitig am 4. März 2019 installiert. Bereits am Abend zählten die ehrenamtlichen Helfer das erste Tier und kurz darauf einen größeren Schwung. Die Wanderung ist seitdem in vollem Gange. Angesichts der einsetzenden Rückwanderung geht die Stadtverwaltung derzeit davon aus, dass in der zweiten Aprilwoche der Zaun an der Ender Straße abgebaut und die Sperrungen aufgehoben werden können.
In Bereichen, wo keine Sperrungen eingerichtet sind jedoch kleinere Laichgebiete liegen, werden Warnschilder, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Durchfahrt verboten:-„Anlieger frei“-Schilder häufig nicht beachtet. „Solange nicht kontrolliert wird, haben die Schilder bei vielen Verkehrsteilnehmern leider kaum eine Wirkung“, so Rösner.
Symbolfoto / Archiv