Connect with us

News

Corona: Was ist erlaubt, was ist verboten, was sollte man lassen?

Published

on

Was ist in Zeiten von Corona eigentlich gesetzlich geboten oder verboten? Bund und Land haben in den letzten beiden Wochen eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, die das öffentliche Leben regeln.
Gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Osterfeiertage möchte der Krisenstab des Ennepe-Ruhr-Kreises das Wichtigste in einer kleinen, zweiteiligen Serie aufgreifen. Themen sind im heutigen ersten Teil das Einkaufen und Besuche in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Behinderte. Teil 2 wird Besuche zu Ostern und Osterspaziergänge beleuchten.
Viele Geschäfte sind derzeit geschlossen. Ausgenommen sind Lebensmittelläden, Apotheken und Drogerien, ihre Türen stehen weiterhin offen. Laut Corona Schutzverordnung des Landes ist das sogar länger als sonst möglich.
Die Einzelhändler sind angehalten, den größtmöglichen Schutz der Kunden sicher zu stellen. Deshalb gelten für das Einkaufen besondere Regeln. Dazu zählen beispielsweise die Vorgaben, einen Einkaufswagen zu benutzen, insbesondere an Wurst- und Käsetheke sowie Kasse Abstand zu halten und eine zu große Zahl von Kunden im Laden zu verhindern.
Wer kann, sollte seine Einkäufe für das Osterwochenende soweit möglich frühzeitig erledigen und damit dem zu erwartenden Andrang am Karsamstag entfliehen. Auch ein Einkauf auf einem der Wochenmärkte, die vielerorts am Samstag stattfinden, ist eine gute Option. Unter freiem Himmel an den Marktständen ist das Ansteckungsrisiko geringer als in den geschlossenen Räumen der Supermärkte.
Ältere und kranke Menschen sind vom Coronavirus und seinen Auswirkungen besonders gefährdet. Ihnen droht Lebensgefahr. Besuche in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Behinderte sind deshalb im Augenblick aus guten Gründen grundsätzlich untersagt. Auch wenn die Familie gerade zu Ostern gerne zusammen sein würde, muss in diesem Jahr der Griff zum Telefonhörer reichen. Wer Freude schenken möchte, sollte ein Päckchen abgeben oder versenden.
Symbolfoto / Archiv