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Corona: Ab Montag landesweit schärfere Regelungen

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Ab Montag, 2. November/Mitternacht, gilt in ganz Nordrhein-Westfalen und damit auch im Ennepe-Ruhr-Kreis die neue Coronaschutzverordnung. Im Vergleich zu den bisherigen Vorgaben sind darin deutlich schärfere Regelungen und erheblichere Einschränkungen zu finden.

Die Kreisverwaltung verweist in diesem Zusammenhang zum einen auf die von der Landesregierung eingerichtete Internetseite www.land.nrw/corona. Dort ist die neue Schutzverordnung im Wortlaut zu finden. Zum anderen nennt sie beispielhaft einige Aspekte dafür, wie sich das öffentliche und private Leben im November verändern wird.

So sind in der Öffentlichkeit nur noch Treffen mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes erlaubt. Maximal dürfen daran 10 Personen beteiligt sein. Jenseits dieser Zusammenkünfte und einiger weniger weiteren Ausnahmen muss im öffentlichen Raum zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Nahezu alle Arten von Veranstaltungen und Versammlungen sind bis zum 30. November untersagt. Freizeit- und Vergnügungsstätten wie Schwimmbäder und Saunen, Freizeitparks und Indoor-Spielplätze, Spielhallen, Clubs, Diskotheken, Zoos und Tierparks bleiben geschlossen.

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist im gesamten November ebenfalls nicht gestattet. Ausnahme sind hier Lieferdienste und Außer-Haus-Verkauf. Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist ebenfalls nicht möglich, eine Ausnahme bildet lediglich der Individualsport im Freien.

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Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann – insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen – sind in den nächsten vier Wochen ebenfalls verboten. Ausnahmen gelten für Handwerker und Dienstleister im Gesundheitswesen, für Fußpflege- und Friseurleistungen, medizinisch notwendige Handwerks- und Dienstleistungen sowie die gewerbsmäßige Personenbeförderung in Personenkraftwagen, also Taxen.

Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken, die nach dem 29. Oktober angetreten worden sind, sind bis zum 30. November untersagt. Reisebusreisen und sonstige Gruppenreisen mit Bussen zu touristischen Zwecken sind unzulässig.

Kindertagesstätten, Schulen und Einzelhandel sollen dauerhaft geöffnet bleiben. Für Ladenlokale gilt dabei: Pro 10 Quadratmeter darf eine Person im Geschäft sein. Für den privaten Bereich gilt auch ab Montag die dringende Empfehlung, Kontakte mit haushaltsfremden Personen gänzlich zu meiden und dort, wo das nicht möglich ist, die AHA-Regeln zu achten.

 

Symbolfoto / Archiv

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