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Soforthilfe für Hochwasseropfer: Anträge können ab sofort gestellt werden
Nach dem Bund stellt auch das Land Nordrhein-Westfalen Soforthilfen für von der Unwetterkatastrophe betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen bereit. Wie das Bundeskabinett hat auch das Landeskabinett beschlossen, hierfür zunächst 200 Millionen Euro einzuplanen.
Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. Diese Leistungen können Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in der betroffenen Region und durch das Unwetter Schäden erlitten haben.
Daneben hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, können für jede betroffene Betriebsstätte 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden.
Die Anträge und weitere Informationen zur Soforthilfe finden Sie online unter www.land.nrw/soforthilfe. Die Anträge können dann entweder persönlich im Rathaus an der Zentrale abgegeben werden oder online unter soforthilfe@herdecke.de.
Bei Fragen können Sie uns auch zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung anrufen unter 02330 – 611 400 (Privatpersonen) oder 02330 – 611 410 (Gewerbe).
Symbolfoto / Archiv