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Wiederaufbaufonds für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe
Bund und Länder haben einen Wiederaufbaufonds für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe errichtet. Für NRW steht ein Anteil von 12,3 Mrd. Euro bereit.
Betroffene können ab dem 17.09.2021 Anträge auf Fördermittel stellen. Das Land NRW bietet hierfür ein Online-Portal mit weiteren Informationen an: Wiederaufbauhilfe zur Unwetterkatastrophe | Das Landesportal Wir in NRW (https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe).
Federführend ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG NRW). Auf der Internetseite Gemeinsam. Anpacken. Wiederaufbauen. | MHKBG NRW (https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen) sind ausführliche Informationen einschließlich Förderrichtlinie, Leitfäden und FAQ-Listen zu finden.
Das Land NRW hat außerdem eine Servicehotline 0211 4684-4994 eingerichtet Diese ist erreichbar montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 Uhr bis 16 Uhr.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau. Das Servicetelefon richtet sich an geschädigte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und sonstige Betroffene.
Wer darüber hinaus Hilfe beim Ausfüllen der Anträge benötigt, kann bei der Stadt Herdecke zu den üblichen Dienstzeiten unter der 611-400 anrufen.
Archivbild: KSK