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Blaulicht

Feuerwehr: Doofe machen Feuer im Wald

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Die Freiw. Feuerwehr Herdecke war am Wochenende mehrfach im Einsatz.

Eine hilflose Person hinter einer Wohnungstür wurde am Freitag um 16:54 Uhr aus der Habigstraße gemeldet. Die Feuerwehr öffnete die Tür mit einem Bolzenschneider. Der Patient wurde dem Rettungsdienst übergeben.

Eine Amtshilfe für die Polizei wurde am Abend gegen 20:45 Uhr durchgeführt. In einer Arztpraxis in der Wetterstraße stand ein Fenster im 1. Obergeschoss offen. Der Praxisinhaber war nicht erreichbar. Um das Fenster zu sichern wurde die Feuerwehr tätig. Diese konnte das Fenster über eine Steckleiter von außen schließen.

Ein Lagerfeuer in Waldnähe wurde in der Nacht zu Samstag um 1:23 Uhr gemeldet. Neben dem Regenrückhaltebecken Ender Talstraße brannte ein Lagerfeuer. Hier hatte offenbar zuvor ein „kleiner Umtrunk“ stattgefunden. Das Feuer wurde von der Feuerwehr mit einem C-Rohr abgelöscht.

Ein Brandmeldealarm aus dem Gemeinschaftskrankenhaus wurde Samstag um 11:42 Uhr gemeldet. Bei der Erkundung wurde festgestellt, dass der Melder durch Baustaub ausgelöst wurde. Vor Ort wurde die Auflage erteilt, die Melder vor Beginn der Arbeiten zu deaktivieren. Der Einsatz wurde abgebrochen.

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Ein Kleinbrand aus dem Waldgebiet am Kallenberger Weg wurde um 14:29 Uhr gemeldet. Dort brannten mitten im unwegsamen Gelände die Reste eines Lagerfeuers. Zu dieser Einsatzstelle musste die Feuerwehr schon öfters ausrücken. Offenbar hatten sich hier in der Nacht wieder einige Personen versammelt. Das Feuer wurde mit mehreren Löschrucksäcken abgelöscht.

Stichwort Waldbrand: Derzeit besteht die Waldbrandstufe 3 von 5. Es hat aber seit einigen Tagen nicht mehr geregnet, so dass der Boden sehr trocken ist. Es besteht dadurch die Gefahr, dass sich Brände schnell ausbreiten. Die Feuerwehr warnt dringlich vor solchen Feuern im Wald und in Waldnähe. Zufahrten zu Waldgebieten müssen stets frei sein. Bitte nicht zuparken. Das Rauchen im Wald ist von März bis Oktober gemäß dem Landesforstgesetz verboten. Auch das Grillen sowie Entzünden von Lagerfeuern ist verboten (Abstand zum Waldgebiet mindestens 100 Meter). Wer dagegen verstößt handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld bis 25.000 Euro.

 

Symbolfoto / Archiv

 

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